930.010
HGPV
CH-AI
Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPV) - Prüfung der Gesuche
Art. 2 HGPV · Prüfung der Gesuche
1. Der Bezirksrat prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Patentes erfüllt sind. Zu diesem Zwecke können notfalls weitere Informationen eingeholt werden.