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930.010 HGPV CH-AI

Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPV) - Prüfung der Gesuche

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Art. 2 HGPV · Prüfung der Gesuche

1. Der Bezirksrat prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Patentes erfüllt sind. Zu diesem Zwecke können notfalls weitere Informationen eingeholt werden.

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