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930.000 HGPG CH-AI

Art. 35 Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPG) - Inkrafttreten

Ausführungs- und Schlussbestimmungen
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Art. 35 HGPG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde auf 1. Januar 1990 in Kraft.

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