930.000
HGPG
CH-AI
Art. 29 Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPG) - Ansätze
Gebühren
Art. 29 HGPG · Ansätze
1. Es werden folgende Gebühren erhoben
a) Marktpatent pro Tag bis Fr. 500.--;
b) Patent für öffentliche Aufführungen und öffentliche Schaustellungen (soweit diese nicht unter das Bundesrecht fallen) pro Tag Fr. 20.-- bis Fr. 500.--;
c) Patent für Waren- und Dienstleistungsautomaten pro Jahr Fr. 20.-- bis Fr. 200.--.
2. Die Gebühren im Sinne von Abs. 1 dieses Artikels fallen dem Bezirk der gelegenen Sache zu.