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930.000 HGPG CH-AI

Art. 29 Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPG) - Ansätze

Gebühren
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Art. 29 HGPG · Ansätze

1. Es werden folgende Gebühren erhoben

a) Marktpatent pro Tag bis Fr. 500.--;

b) Patent für öffentliche Aufführungen und öffentliche Schaustellungen (soweit diese nicht unter das Bundesrecht fallen) pro Tag Fr. 20.-- bis Fr. 500.--;

c) Patent für Waren- und Dienstleistungsautomaten pro Jahr Fr. 20.-- bis Fr. 200.--.

2. Die Gebühren im Sinne von Abs. 1 dieses Artikels fallen dem Bezirk der gelegenen Sache zu.

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