930.000
HGPG
CH-AI
Art. 28 Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPG) - Patentdauer
Waren- und Dienstleistungsautomaten
Art. 28 HGPG · Patentdauer
1. Das Patent für einen Waren- und Dienstleistungsautomaten wird auf unbestimmte Zeit erteilt.