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930.000 HGPG CH-AI

Art. 28 Gesetz über die Handels- und Gewerbepolizei (HGPG) - Patentdauer

Waren- und Dienstleistungsautomaten
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Art. 28 HGPG · Patentdauer

1. Das Patent für einen Waren- und Dienstleistungsautomaten wird auf unbestimmte Zeit erteilt.

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