922.911
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 922.911
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg
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1. Jäger, die mit dem ausserrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete der Gemeinde Reute AR und Jäger, die mit dem innerrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete des Bezirkes Oberegg AI die Jagd ausüben, sind berechtigt, für die Erreichung ihres Jagdgebietes das Territorium des andern Kantons mit entladenen Waffen und an der Leine geführten Hunden zu durchfahren oder zu überschreiten.
Art. 2 Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg
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1. Diese Vereinbarung tritt sofort in Kraft und kann nach jeder Jagd-Saison durch blosse Mitteilung an die Regierung des andern Kantons aufgehoben werden.