922.301
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Verhütung und Vergütung von Wildschaden (Wildschadenreglement) - Beiträge
Wildschadenvergütung
Art. 4 Wildschadenreglement · Beiträge
1. Beiträge werden insbesondere an Verbiss-, Fege-, Schäl-, Klein- und Federviehschäden sowie an die Instandstellung von Schwarzwildschäden und an durch Schwarzwild verursachte Ertragsausfälle auf Wiesland ausgerichtet.
2. Im Falle von Waldschäden wird in der Schadensbemessung die Funktion des Waldes berücksichtigt.