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922.201 CH-AI

Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis - Gültigkeitsdauer Nachweis

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Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis · Gültigkeitsdauer Nachweis

1. Der Nachweis gilt vom Tag der Erlangung bis am 30. August des darauf folgenden Jahres.

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