922.201
CH-AI
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis - Gültigkeitsdauer Nachweis
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis · Gültigkeitsdauer Nachweis
1. Der Nachweis gilt vom Tag der Erlangung bis am 30. August des darauf folgenden Jahres.