922.201
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis - Schiessprogramm Schrotwaffe
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis · Schiessprogramm Schrotwaffe
1. Das Schiessprogramm für die Schrotwaffe umfasst vier einzeln gezeigte Schüsse auf den dreiteiligen, laufenden Kipphasen. Dabei sind zwei Schüsse auf den von links kommenden und zwei Schüsse auf den von rechts kommenden Hasen abzugeben. Als Treffer gilt, wenn mindestens der vordere oder mittlere Teil des Kipphasen fällt. Der Treffsicherheitsnachweis gilt als erfüllt, wenn vier aufeinanderfolgende Schüsse Treffer sind.