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916.611 STKBWEINV CH-AI

Standeskommissionsbeschluss zur Weinverordnung (StKB WeinV) - Zweck (STKBWEINV)

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

1. Dieser Beschluss regelt den Vollzug der kantonalen Weinverordnung vom 1. August 2022 (WeinV).

1. Der Vollzug der kantonalen Weinverordnung obliegt dem Landwirtschaftsamt.

2. Es ist insbesondere zuständig für die Erteilung der Bewilligung von Gesuchen von Neupflanzungen und die Führung des Rebbaukatasters.

1. Für AOC-Wein ist ein natürlicher Mindestzuckergehalt gemäss Anhang 2 erforderlich.

1. Für AOC-Wein gelten je Flächeneinheit und Rebsorte die Höchsterträge gemäss Anhang 3.

1. Ergänzend zu den Weinbegriffen gemäss Art. 13 WeinV gelten im Kanton die zusätzlichen Weinbegriffe gemäss Anhang 4.

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