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916.421 STKBTGV CH-AI

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss zur Tiergesundheitsverordnung (StKB TgV) - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

Beizugsbefugnisse des Veterinäramtes
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Art. 5 StKB TgV · Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz unterstützt das Veterinäramt bei der Bewältigung von Tierseuchenereignissen.

2. Die zuständigen Departemente regeln die Details.

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