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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung des Feuerbrandes - Pflanzverbot

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung des Feuerbrandes · Pflanzverbot

1. Neuanpflanzungen hochanfälliger Pflanzen gemäss Anhang sind auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt.

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