913.021
STKBBVU
CH-AI
Art. 9 Standeskommissionsbeschluss zur Verordnung über Beiträge an den Unterhalt von Strassen und Seilbahnen (StKB BVU) - Übergangsbestimmung
Art. 9 StKB BVU · Übergangsbestimmung
1. Gesuche für das Abrechnungsjahr 2020 oder ein früheres Jahr werden nach bisherigem Recht überprüft.