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Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zur Verordnung über Beiträge an den Unterhalt von Strassen und Seilbahnen (StKB BVU) - Rechnungsführung

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Art. 7 StKB BVU · Rechnungsführung

1. Die Rechnungsführung umfasst die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

2. Die Bilanz weist die verfügbaren finanziellen Mittel und die bestehenden Verbindlichkeiten nach.

3. Die Erfolgsrechnung beinhaltet insbesondere

a) die jährlichen Aufwände für den Unterhalt samt Schneeräumung;

b) die jährliche Beitragsleistung der Eigentümerinnen und Eigentümer der Strassen und Seilbahnen an den Unterhaltsaufwand;

c) die jährlichen Bezirksbeiträge an den Unterhalt der Strassen und Seilbahnen.

4. Nach dem Jahresabschluss sind dem zuständigen Bezirk die Bilanz und die Erfolgsrechnung einzureichen.

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