910.212
STKB
CH-AI
Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz) - Beratung
Art. 8 StKB Herdenschutz · Beratung
1. Das Landwirtschaftsamt ist für die Herdenschutzberatung zuständig. Eine Unterstützung durch eine externe Fachstelle ist möglich.