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910.212 STKB CH-AI

Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz) - Beratung

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Art. 8 StKB Herdenschutz · Beratung

1. Das Landwirtschaftsamt ist für die Herdenschutzberatung zuständig. Eine Unterstützung durch eine externe Fachstelle ist möglich.

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