910.212
STKB
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz) - Unterstützung von Herdenschutzhunden
Art. 7 StKB Herdenschutz · Unterstützung von Herdenschutzhunden
1. Das Halten von kantonal anerkannten Herdenschutzhunden kann finanziell unterstützt werden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Hunde für den Herdenschutz geeignet und erforderlich sind.
2. Pro Hund und Jahr wird ein Betrag von Fr. 550.-- ausbezahlt. Maximal werden vier Hunde pro Betrieb unterstützt.
3. Vom Bund anerkannte Herdenschutzhunde sind von einer kantonalen Unterstützung ausgeschlossen.