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910.212 STKB CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz) - Zuständigkeit

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Art. 2 StKB Herdenschutz · Zuständigkeit

1. Das Landwirtschaftsamt ist für den Vollzug zuständig.

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