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910.212 STKB CH-AI

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz) - Zweck

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Art. 1 StKB Herdenschutz · Zweck

1. Dieser Standeskommissionsbeschluss konkretisiert die in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen ergriffenen kantonalen Massnahmen für den Herdenschutz.

2. Wenn die Bundesmassnahmen eine Kofinanzierung des Kantons voraussetzen, kann der Kanton entsprechende Beiträge leisten.

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