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Art. 14 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft - Vorprüfung und Genehmigung

Mindestanforderung an die Vernetzung - Weitere Vernetzungsprojekte
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Art. 14 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft · Vorprüfung und Genehmigung

1. Das Vernetzungsprojekt muss zur Vorprüfung dem Landwirtschaftssekretariat eingereicht werden. Dieses genehmigt zusammen mit der Fachstelle das Projekt.

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