910.211
CH-AI
Art. 14 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft - Vorprüfung und Genehmigung
Mindestanforderung an die Vernetzung - Weitere Vernetzungsprojekte
Art. 14 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft · Vorprüfung und Genehmigung
1. Das Vernetzungsprojekt muss zur Vorprüfung dem Landwirtschaftssekretariat eingereicht werden. Dieses genehmigt zusammen mit der Fachstelle das Projekt.