910.211
CH-AI
Art. 13 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft - Bearbeitungsgebiet
Mindestanforderung an die Vernetzung - Weitere Vernetzungsprojekte
Art. 13 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft · Bearbeitungsgebiet
1. Das Vernetzungsprojekt muss im Minimum eine betriebswirtschaftliche Einheit umfassen.