910.211
CH-AI
Art. 12 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft - Prioritätensetzung
Mindestanforderung an die Vernetzung - Weitere Vernetzungsprojekte
Art. 12 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft · Prioritätensetzung
1. Die weiteren Vernetzungsprojekte müssen zwingend die kantonalen Vernetzungsflächen und deren Wirkungsziele miteinbeziehen; sie gelten entsprechend als lokale Ergänzungsprojekte.