910.211
CH-AI
Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft - Vernetzungsplan
Mindestanforderung an die Vernetzung - Kantonale Vernetzung
Art. 10 Standeskommissionsbeschluss über Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft · Vernetzungsplan
1. Der Vernetzungsplan soll parzellenscharf die prioritären Vernetzungsflächen für den gesamten Kanton Appenzell I.Rh. aufzeigen.
2. Im Besonderen sollen die Kerngebiete vernetzt und wenn möglich die bestehenden Wildtierwechsel (Wild, Amphibien) miteinbezogen werden.
3. Für die Vernetzungsgebiete werden basierend auf Zielarten ökologische Wirkungsziele definiert.