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910.000 LAG CH-AI

Art. 33 Landwirtschaftsgesetz (LaG) - Normalarbeitsvertrag

Arbeitsvertragsrecht
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Art. 33 LaG · Normalarbeitsvertrag

1. Die Standeskommission erlässt im Sinne des Bundesrechts Normalarbeitsverträge über die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft.

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