910.000
LAG
CH-AI
Art. 24 Landwirtschaftsgesetz (LaG) - Publikation
Beiträge und Hilfen
Art. 24 LaG · Publikation
1. Projekte, die mit Beiträgen von Bund und Kanton unterstützt werden, sind im amtlichen Publikationsorgan zusammen mit dem baurechtlichen Verfahren gemäss kantonalem Baugesetz zu publizieren.