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910.000 LAG CH-AI

Art. 11 Landwirtschaftsgesetz (LaG) - Viehabsatz

Produktion und Absatz
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Art. 11 LaG · Viehabsatz

1. Der Kanton kann für Massnahmen und Projekte im Bereich Viehabsatz Leistungen erbringen.

2. Er kann die Unterstützung von der Beteiligung der Tierhalter abhängig machen.

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