910.000
LAG
CH-AI
Art. 11 Landwirtschaftsgesetz (LaG) - Viehabsatz
Produktion und Absatz
Art. 11 LaG · Viehabsatz
1. Der Kanton kann für Massnahmen und Projekte im Bereich Viehabsatz Leistungen erbringen.
2. Er kann die Unterstützung von der Beteiligung der Tierhalter abhängig machen.