Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
900.012 STKBWIFÖWiFö CH-AI

Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - b) Standortmanagement und Standortpromo-tion

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 StKB WiFö · b) Standortmanagement und Standortpromo-tion

1. Das Amt begleitet und berät Unternehmen bei der Gründung und Ansiedlung. Es begleitet ansässige Unternehmen bei deren Entwicklung und initiiert eigene, zweckmässige Projekte.

2. Es setzt sich für die Koordination der Verfahren der Verwaltung im Hinblick auf einen einfachen und beschleunigten Verfahrensgang ein.

3. Es stellt Informationen über den Wirtschafts- und Arbeitsstandort zur Verfügung.

← Art. 7 StKB WiFö Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Amt für Wirtschaft Art. 9 StKB WiFö →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →