900.012
STKBWIFÖWiFö
CH-AI
Art. 8 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - b) Standortmanagement und Standortpromo-tion
Art. 8 StKB WiFö · b) Standortmanagement und Standortpromo-tion
1. Das Amt begleitet und berät Unternehmen bei der Gründung und Ansiedlung. Es begleitet ansässige Unternehmen bei deren Entwicklung und initiiert eigene, zweckmässige Projekte.
2. Es setzt sich für die Koordination der Verfahren der Verwaltung im Hinblick auf einen einfachen und beschleunigten Verfahrensgang ein.
3. Es stellt Informationen über den Wirtschafts- und Arbeitsstandort zur Verfügung.