900.012
STKBWIFÖWiFö
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Wirtschaftsförderung a) Beitragskriterien
Art. 7 StKB WiFö · Wirtschaftsförderung a) Beitragskriterien
1. Zur Förderung der Ziele gemäss Wirtschaftsförderungsgesetz sind insbesondere folgende Kriterien massgebend
a) Schaffung neuer Arbeitsplätze oder Verbesserung der Zukunftsaussichten bestehender Arbeitsplätze;
b) Innovations- oder Diversifikationsvorhaben oder Start eines neuen Unternehmens;
c) Notwendigkeit der Unterstützung für die Realisierung des Vorhabens im Kanton;
d) Produkte oder Dienstleistungen sind möglichst für einen überregionalen und wachsenden Markt bestimmt;
e) Businessplan mit nachvollziehbarer Planung;
f) Fachwissen und Qualität der Unternehmensführung;
g) keine wesentliche Konkurrenzierung ansässiger Betriebe;
h) Verträglichkeit des Vorhabens mit Umweltschutz und Raumplanung.