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900.012 STKBWIFÖWiFö CH-AI

Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Wirtschaftsförderung a) Beitragskriterien

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Art. 7 StKB WiFö · Wirtschaftsförderung a) Beitragskriterien

1. Zur Förderung der Ziele gemäss Wirtschaftsförderungsgesetz sind insbesondere folgende Kriterien massgebend

a) Schaffung neuer Arbeitsplätze oder Verbesserung der Zukunftsaussichten bestehender Arbeitsplätze;

b) Innovations- oder Diversifikationsvorhaben oder Start eines neuen Unternehmens;

c) Notwendigkeit der Unterstützung für die Realisierung des Vorhabens im Kanton;

d) Produkte oder Dienstleistungen sind möglichst für einen überregionalen und wachsenden Markt bestimmt;

e) Businessplan mit nachvollziehbarer Planung;

f) Fachwissen und Qualität der Unternehmensführung;

g) keine wesentliche Konkurrenzierung ansässiger Betriebe;

h) Verträglichkeit des Vorhabens mit Umweltschutz und Raumplanung.

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