900.012
STKBWIFÖWiFö
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Entscheid
Art. 4 StKB WiFö · Entscheid
1. Die Lenkungsgruppe NRP entscheidet bei Klein- und Vorprojekten mit einem Kantonsbeitrag bis maximal Fr. 5‘000.--. Bei Projekten mit darüber hinausgehenden Kosten stellt sie Antrag an die Wirtschaftsförderungskommission.
2. Wirtschaftsförderungskommission und Lenkungsgruppe NRP entscheiden im Rahmen ihrer Entscheidkompetenz abschliessend über die ihnen unterbreiteten Anträge.
3. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.