900.012
STKBWIFÖWiFö
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Verfahren
Art. 3 StKB WiFö · Verfahren
1. Das Amt prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit der Gesuche.
2. Es legt Gesuche im Bereich der Regionalpolitik der Lenkungsgruppe NRP zur Beratung vor. Im Bereich der Wirtschaftsförderung stellt es Antrag an die Wirtschaftsförderungskommission.
3. Das Amt präsidiert die Lenkungsgruppe NRP und sorgt für die Protokollführung. Bei der Wirtschaftsförderungskommission führt das Amt das Protokoll.