900.012
STKBWIFÖWiFö
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Wirtschaftsförderung (StKB WiFö) - Gesuche
Art. 2 StKB WiFö · Gesuche
1. Gesuche sind beim Amt insbesondere mit folgenden Unterlagen einzureichen
a) Angaben zum Gesuchsteller;
b) Unternehmenskonzept und Projektbeschrieb;
c) Jahresrechnungen;
d) Finanzwirtschaftliche Planung.
2. Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen oder den Gesuchsteller von der Einreichung einzelner Unterlagen befreien, wenn deren Bereitstellung unverhältnismässig wäre oder einzelne Unterlagen zur Beurteilung des Gesuchs nicht massgebend sind.