900.000
WFGLPE
CH-AI
Art. 2 Gesetz über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) - Subsidiarität
Art. 2 Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG · Subsidiarität
1. Massnahmen im Sinne von Art. 1 dieses Gesetzes können getroffen werden, wenn die Vorkehren der privaten Wirtschaft nicht ausreichen und wenn damit die Anpassung an den Strukturwandel erleichtert und gefördert wird.