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844.010 WSV CH-AI

Art. 9 Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSV) - Antrag

Verfahren
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Art. 9 WSV · Antrag

1. Das Meliorationsamt reicht die bearbeiteten Beitragsgesuche mit den nötigen Unterlagen dem Bezirksrat der gelegenen Sache und anschliessend der Standeskommission weiter und stellt Antrag.

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