844.010
WSV
CH-AI
Art. 4 Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSV) - Abklärung Bewohnerschaft
Verfahren
Art. 4 WSV · Abklärung Bewohnerschaft
1. Das Meliorationsamt klärt ab, welche Einzelperson oder welche Personengemeinschaft nach Abschluss der Bauarbeiten im betreffenden Haushalt leben wird.
2. Als Personengemeinschaften gelten alle Formen des Zusammenlebens mehrerer Personen in einem gemeinsamen Haushalt, insbesondere Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Konkubinatspaare oder Wohngemeinschaften.
*Die Verwendung der männlichen Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter.