Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
844.010 WSV CH-AI

Art. 4 Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSV) - Abklärung Bewohnerschaft

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 WSV · Abklärung Bewohnerschaft

1. Das Meliorationsamt klärt ab, welche Einzelperson oder welche Personengemeinschaft nach Abschluss der Bauarbeiten im betreffenden Haushalt leben wird.

2. Als Personengemeinschaften gelten alle Formen des Zusammenlebens mehrerer Personen in einem gemeinsamen Haushalt, insbesondere Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Konkubinatspaare oder Wohngemeinschaften.

*Die Verwendung der männlichen Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter.

← Art. 3 WSV Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSV) - Gesuchseinreichung Art. 5 WSV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →