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844.010 WSV CH-AI

Art. 3 Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSV) - Information

Verfahren
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Art. 3 WSV · Information

1. Das Meliorationsamt orientiert den Gesuchsteller über das Beitragsverfahren, die Einkommens- und Vermögensgrenzen, die Anforderungen an Umfang und Inhalt der Gesuchsunterlagen sowie über die Erfolgsaussichten des Gesuches.

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