844.000
WSG
CH-AI
Art. 2 Gesetz über die Unterstützung von Wohnbausanierungen (WSG) - Bauvorhaben
Art. 2 WSG · Bauvorhaben
1. Als Bauvorhaben gilt die Sanierung bestehender Wohnbauten.
2. Mehrere zusammenhängende Etappen werden als ein Vorhaben behandelt. Sind künftige Etappen noch nicht detailliert geplant, werden die Kosten geschätzt.