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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die regionale Arbeitsvermittlung - Aufgaben

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die regionale Arbeitsvermittlung · Aufgaben

1. Das RAV sorgt für eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten.

2. Es arbeitet mit der Arbeitslosenkasse, der Berufsberatung, der öffentlichen Fürsorge, der Sozialberatung und weiteren geeigneten Stellen zusammen.

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