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836.010 FZVOTR CH-AI

Art. 7 Verordnung über die Familienzulagen (FZV) - Anmeldung

Kantonale Familienausgleichskasse
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Art. 7 FZV · Anmeldung

1. Der Anspruch auf Kinderzulagen ist bei der kantonalen Familienausgleichskasse mit dem vorgeschriebenen Formular (Meldeschein) geltend zu machen.

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