836.000
FZGLPP
CH-AI
Art. 2 Gesetz über die Familienzulagen (FZG) - Zulagenarten und -höhe
Ausrichtung von Familienzulagen
Art. 2 FZG · Zulagenarten und -höhe
1. Es werden Kinder- und Ausbildungszulagen in Höhe der Mindestansätze gemäss der Bundesgesetzgebung ausgerichtet.
2. Der Grosse Rat kann höhere Kinder- und Ausbildungszulagen festlegen.