832.011
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht (StKB Versicherungspflicht) - Kontrollstellen
Art. 2 StKB Versicherungspflicht · Kontrollstellen
1. Das kantonale Gesundheitsamt ist in Zusammenarbeit mit den Einwohnerkontrollen Appenzell und Oberegg zuständig für den Vollzug der Versicherungspflicht.
2. Diese Ämter teilen sich die Aufgabe als Kontrollstelle.