822.210
CH-AI
Art. 6 Verordnung über die Öffnung von Verkaufsgeschäften an öffentlichen Ruhetagen - Inkrafttreten
Art. 6 Verordnung über die Öffnung von Verkaufsgeschäften an öffentlichen Ruhetagen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.