Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
822.200 CH-AI

Art. 7 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) - Strafbestimmungen

Vollzug, Strafbestimmungen und Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Ruhetagsgesetz · Strafbestimmungen

1. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes und der dazugehörenden Verordnung oder gestützt darauf erlassene Verfügungen werden mit Busse bestraft. Die Strafverfolgung erfolgt gemäss dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung.

← Art. 6 Ruhetagsgesetz Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) - Geltungsbereich Art. 9 Ruhetagsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →