822.200
CH-AI
Art. 7 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) - Strafbestimmungen
Vollzug, Strafbestimmungen und Gebühren
Art. 7 Ruhetagsgesetz · Strafbestimmungen
1. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes und der dazugehörenden Verordnung oder gestützt darauf erlassene Verfügungen werden mit Busse bestraft. Die Strafverfolgung erfolgt gemäss dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung.