821.002
NAVHW
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (NAV HW) - Wirkung
Geltungsbereich und Wirkung
Art. 2 NAV HW · Wirkung
1. Soweit zwischen den Parteien nicht rechtmässig etwas anderes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrags für Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich unmittelbar.
2. Abweichende Vereinbarungen zuungunsten der Arbeitnehmenden bedürfen, soweit sie überhaupt rechtmässig sind, zu ihrer Gültigkeit in folgenden Fällen der Schriftlichkeit
a) Art. 4: Arbeitszeit
b) Art. 5: Überstunden
c) Art. 6: Ruhezeit
d) Art. 7: Freizeit
e) Art. 19: Krankentaggeldversicherung
f) Art. 23: Kosten der persönlichen Vorstellung
g) Art. 28: Beschäftigung schwangerer Frauen und stillender Mütter
3. Im Übrigen gelten mangels anderweitiger Abrede die Bestimmungen für den Einzelarbeitsvertrag gemäss Obligationenrecht.