Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
817.401 CH-AI

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über den Gebührentarif für das Interkantonale Labor (StKB Laborgebühren)

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Art. 4 StKB Laborgebühren

1. Der Aufwandpunkt beträgt Fr. 2.20.

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