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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Gebührentarif für das Interkantonale Labor (StKB Laborgebühren)

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Art. 2 StKB Laborgebühren

1. Für die technischen Untersuchungen gelten die Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz. Die entsprechenden Positionen können auf der Website des Interkantonalen Labors eingesehen werden.

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