817.401
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den Gebührentarif für das Interkantonale Labor (StKB Laborgebühren)
Art. 2 StKB Laborgebühren
1. Für die technischen Untersuchungen gelten die Bestimmungen des Gebührentarifs des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz. Die entsprechenden Positionen können auf der Website des Interkantonalen Labors eingesehen werden.