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817.010 EVLMG CH-AI

Art. 4 Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG) - Zuständigkeit der Bezirke

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Art. 4 EV LMG · Zuständigkeit der Bezirke

1. Die Bezirke können Fachpersonen für die Durchführung der Pilzkontrolle stellen.

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