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814.801 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 814.801

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Das Bau- und Umweltdepartement ist zuständig für den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung.

1. Die Vollzugsbehörde kann mit anderen Kantonen die gemeinsame Erfüllung oder die Übertragung von Vollzugsaufgaben vereinbaren.

1. Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

2. Der Standeskommissionsbeschluss zur Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Giften vom 25. Juni 1973 wird aufgehoben.

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