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Nichtionisierende Strahlung in Solarien

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung im Bereich der Verwendung von Solarien ist das Interkantonale Labor.

1. Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung im Bereich der Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke ist das Gesundheitsamt.

1. Zuständige kantonale Behörde für Kontrollen betreffend den Schutz vor Gefährdungen durch Schall an Veranstaltungen ist das Amt für Umwelt.

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