814.310
VEGGSCHG
CH-AI
Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (VEG GSchG) - Sanierung von Entwässerungen im Mischsystem
Ableitung und Behandlung des Abwassers
Art. 9 VEG GSchG · Sanierung von Entwässerungen im Mischsystem
1. Wenn der vorschriftsgemässe Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage nicht mehr gewährleistet ist, weil verschmutztes und unverschmutztes Abwasser vermischt eingeleitet werden, verfügt das Departement die erforderlichen Sanierungsmassnahmen.