814.310
VEGGSCHG
CH-AI
Art. 13 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (VEG GSchG) - Inhalt der Gesuche
Anschlusspflicht und Bewilligungsverfahren
Art. 13 VEG GSchG · Inhalt der Gesuche
1. Die Gesuche haben alle für die Beurteilung der Abwasserbeseitigung und für den übrigen Gewässerschutz massgeblichen Angaben zu enthalten. Dazu gehören insbesondere die Pläne mit den eingezeichneten Anlagen.