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814.310 VEGGSCHG CH-AI

Art. 13 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (VEG GSchG) - Inhalt der Gesuche

Anschlusspflicht und Bewilligungsverfahren
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Art. 13 VEG GSchG · Inhalt der Gesuche

1. Die Gesuche haben alle für die Beurteilung der Abwasserbeseitigung und für den übrigen Gewässerschutz massgeblichen Angaben zu enthalten. Dazu gehören insbesondere die Pläne mit den eingezeichneten Anlagen.

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