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814.010 VEGUSG CH-AI

Art. 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (VEG USG) - Bezirke

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Art. 3 VEG USG · Bezirke

1. Der Bezirksrat vollzieht die dem Bezirk durch Gesetz und Ausführungserlasse übertragenen Aufgaben.

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