Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
811.911 CH-AI

Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung kann sie selbständig genehmigen.

← Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung Kanton Appenzell Innerrhoden 811.911 Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →